Antrag beim Masterprüfungsausschuss
WER IST GEMEINT?
- Jede*r, der / die ein Masterstudium aufnehmen möchte.
Was ist zu tun?
- Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Dieser überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Masterstudiengang sowie zur Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie folgendermaßen: Sie gehen zur Masterübersicht, öffnen die Webseite des gewünschten Masterstudiengangs und klicken dort auf "Bewerbung um die fachliche Zulassung."
- Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus. Diese Bestätigung reichen Sie mit Ihren Einschreibeunterlagen beim Studierendensekretariat ein.
LINKS
- Masterübersicht
- Bestätigung des Masterprüfungsausschusses
Wie geht es weiter?
- Ist Ihr Wunsch-Masterstudiengang zulassungsfrei („NC: nein“ in der Masterübersicht und Sie sind ein*e interne*r Bewerber*in? Dann lesen Sie unter Umschreibung weiter.
- Ist Ihr Wunsch-Masterstudiengang zulassungsfrei („NC: nein“ in der Masterübersicht und Sie sind ein*e externe*r Bewerber*in? Dann lesen Sie unter Anmeldung zur Einschreibung / Immatrikulation und danach unter Einschreibung weiter.
- Wenn es sich bei Ihrem Wunsch-Masterstudiengang um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt („NC: ja“ in der Masterübersicht), lesen Sie unter Bewerbung für einen Studienplatz weiter.
ZURÜCK ZU
MASTERBEWERBUNG (M.A. / M.Sc.)
FRAGEN ZUM STUDIUM?
KONTAKT