Antrag beim Master­prüfungs­ausschuss

WER IST GEMEINT?

  • Jede*r, der / die ein Masterstudium aufnehmen möchte.

Was ist zu tun?

  • Sie stellen beim zuständigen Masterprüfungsausschuss einen Antrag auf Aufnahme in Ihren Wunsch-Masterstudiengang. Dieser überprüft, ob Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung für Ihren Wunsch-Masterstudiengang sowie zur Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss finden Sie folgendermaßen: Sie gehen zur Masterübersicht, öffnen die Webseite des gewünschten Masterstudiengangs und klicken dort auf "Bewerbung um die fachliche Zulassung."
  • Wenn Sie alle erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus. Diese Bestätigung reichen Sie mit Ihren Einschreibe­unterlagen beim Studierenden­sekretariat ein.

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MASTERBEWERBUNG (M.A. / M.Sc.)

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